
Zwischenverdienst
Darunter werden alle Jobs verstanden, die jemand während der Arbeitslosigkeit annimmt und die einen Lohn einbringen, der tiefer liegt als das Arbeitslosentaggeld. Zwischenverdienste können Voll- oder Teilzeitjobs sein. Auch Einkünfte, die man auf selbständiger Basis bezieht, gelten als Zwischenverdienst, sofern es sich um eine vorübergehende Notlösung handelt – und man sich weiterhin intensiv um eine feste neue Anstellung bemüht.
Schadenminderungspflicht
Arbeitslose sind verpflichtet, Zwischenverdienstmöglichkeiten zu suchen und anzunehmen. Der Grund dafür liegt in der sogenannten Schadenminderungspflicht, die besagt, dass Versicherte alles tun müssen, damit die Arbeitslosenkasse möglichst wenig Taggeld bezahlen muss. Wird einem ein solcher Job angeboten, ist man deshalb grundsätzlich verpflichtet, ihn anzunehmen – auch wenn der Lohn gering ist und einem die Arbeit wenig zusagt. Sollte die angebotene Entschädigung für die konkrete Tätigkeit jedoch nicht angemessen sein, darf man das Angebot ablehnen. Damit soll Dumpinglöhnen entgegengewirkt werden.

