
Im Angebot müssen laut Stalder alle wesentlichen Angaben aufgeführt sein, unter anderem der definitive Preis samt Mehrwertsteuer. Erst wenn beide Seiten ihr Einverständnis geben und das Unternehmen bestätigt, dass es den Auftrag ausführt, ist es ein Vertrag. «So, wie es die Putzfrauenagentur AG macht, ist es kein Vertrag, darum kann nichts gekündigt werden – und Kolev schuldet kein Geld», sagt sie zum Beobachter.

