
Nein, sagen alle Instanzen
Nun könnte man vielleicht meinen, keinen Unterhalt zu zahlen, sei ein Bagatelldelikt, bei dem die kantonalen Vollzugsbehörden noch so froh sind, wenn sie nicht den 24/7-Gefängnisservice bieten müssen. Doch das ist nicht entscheidend. Sondern: Welche Vorstrafen ein Verurteilter hat, seine Persönlichkeit, sein Verhalten und die Lebensumstände.

