
Das Bundesgericht stellte in seinem Urteil klar: Nur weil eine Versicherung einmal zahlt, heisst das nicht, dass sie auch künftig bezahlen muss. Im konkreten Fall durfte die Versicherung berechtigte Zweifel haben. Der Mann hatte nur vermutet, auf einen Knochensplitter gebissen zu haben. Er gab an, das Essen ausgespuckt und mit dem Finger etwas Hartes ertastet zu haben. Ob es Knorpel, ein Knochensplitter oder etwas anderes war, konnte er nicht sagen. Er sei schliesslich kein Forensiker. Klar ist: Seine Ehefrau räumte den Tisch ab und warf das Essen samt allfälliger Beweisstücke weg.