
Das Bundesgericht stellte klar: Grundsätzlich fällt die Impffrage in die Autonomie der Eltern. Diese könnten sich zwar auch gemeinsam gegen eine Impfung entscheiden, eine dauerhafte Pattsituation vertrage das Kindeswohl jedoch nicht. In solchen Fällen sei die Kesb zuständig, um eine Gefährdung abzuwenden. Dabei sei den offiziellen Empfehlungen des BAG zu folgen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

