
Können Sie sich nicht darüber einigen, wer auszieht, entscheidet das Eheschutzgericht, wer die Wohnung und den Hausrat während der Trennung weiter benutzen darf. Die Richterin achtet darauf, wem die Wohnung besser dient. Sind Kinder vorhanden, kann meist derjenige Elternteil bleiben, der die Kinder zur Hauptsache betreut.

