
Die Bezirksrichterin erklärt den Tramfahrer für nicht schuldig – im Zweifel für den Beschuldigten. Sie vermutet, dass die Gruppe nur nach links, aber nicht nach rechts geschaut habe. Doch: «Entscheidend ist, was der Beschuldigte gesehen hat: Seine Fahrbahn ist frei, als er losfährt.» Die Gruppe habe einen Schritt zurück gemacht, er dürfe davon ausgehen, dass er seinen Vortritt bekomme – sonst müsste er täglich unzählige Male eine Notbremsung auslösen. Zudem hat der Chauffeur sehr schnell reagiert: Gemäss Fahrtenschreiber des Trams hat er geklingelt, und bereits vier Sekunden später stand es still.

