
Der Sozialarbeiter prüft, ob Sie Geldeingänge haben, die er Ihnen als Einkünfte anrechnen muss. Deshalb müssen Sie alle Zahlungseingänge auf Ihren Konten melden. Das gilt auch für bargeldlose Systeme wie Twint. Ob der Sozialarbeiter diese Beträge tatsächlich als Einkommen anrechnet, hängt von der Art der Zahlung ab.