
Wie Noé wirklich heisst, steht nicht im Entscheid des Bundesgerichts. Er besuchte seit dem Kindergarten die Regelschule im Schulhaus seiner Wohngemeinde im Kanton Luzern. Unterstützt wurde er durch verstärkte sonderschulische Massnahmen, darunter heilpädagogische Begleitung, Logopädie und eine Klassenassistenz.