
Für den Historiker und Sonderpädagogen Carlo Wolfisberg ist diese Aussonderung ein fataler Rückschritt.
Herr Wolfisberg, der Kanton Aargau schickt ein schwerbehindertes Mädchen gegen den Willen der Eltern in die Sonderschule. Der Uno-Kinderrechtsausschuss pocht auf die Regelklasse. Darf ein Kanton die Behindertenrechtskonvention der Uno einfach ignorieren?
Der Fall im Aargau zeigt die Kluft zwischen den Zielen der Uno-Konvention und der aktuellen Gesetzeslage. Der Schulrat hatte den Antrag der Eltern auf Integration ursprünglich bewilligt. Dass es dann doch zur Ablehnung kam, war primär eine Finanzierungsgeschichte. Die Gemeinde stellte sich auf den Standpunkt, die Leistungen nicht erbringen zu können. Faktisch ist das falsch: Man kann die Leistungen erbringen, aber es kostet die Gemeinde Geld. Schiebt man das Kind in die Sonderschule ab, übernimmt der Kanton die Kosten.

