
Bei einer Steuerumgehung ignoriert die Behörde die Schenkung komplett und berechnet die Steuer so, als ob Sie selbst das Haus direkt verkauft hätten. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht, da die Kantone dies unterschiedlich handhaben. Ziehen Sie bei Unsicherheiten unbedingt einen Steuerexperten hinzu, etwa von Treuhand Suisse oder Expertsuisse.