
Gegen den Willen eines Ehegatten ist die Gütertrennung nur über das Gericht zu erreichen. Und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel, dass eine Ehegattin ihre Errungenschaft verschleudert oder sich ein Ehegatte der Scheidung nur widersetzt, damit er möglichst lange von der Errungenschaft des anderen profitieren kann.

