
Juristisch gilt: Wer aus einer Tatsache Rechte ableitet, muss sie beweisen (Art. 8 ZGB). Im vorliegenden Fall müsste also der Kunde belegen können, dass der Karosserieschaden noch nicht vorhanden war, als er sein Auto in der Werkstatt abgab. Soll man also vor jedem Service den aktuellen Zustand des Wagens dokumentieren? «Es mag übertrieben erscheinen, aber grundsätzlich ja», sagt TCS-Jurist Yves Alain Moor. «Das ist der Preis der Beweislastverteilung – und dauert 60 Sekunden.»
Damit Kunden auf der sicheren Seite sind, empfiehlt Moor bei jedem Garagenaufenthalt, ähnlich wie bei der Übernahme eines Mietwagens:
- Rundumvideo mit dem Handy unmittelbar vor der Schlüsselübergabe. Dies auf dem Areal der Garage, mit Kennzeichen und Kilometerstand im Bild. Ein Video ist besser als Einzelfotos, da lückenlos und mit Metadaten ausgestattet.
- Von der Garage ein Annahmeprotokoll verlangen und darin festhalten lassen: «keine sichtbaren Karosserieschäden», Kilometerstand, Datum, Unterschriften beider Seiten, Kopie mitnehmen.
- Bei der Abholung: Kontrolle vor Ort, bevor man wegfährt. Allfällige Schäden sofort beanstanden und fotografieren, den Namen der anwesenden Person notieren, schriftliches Festhalten verlangen. Wer erst zu Hause einen Schaden bemerkt und reklamiert, hat im Streitfall deutlich schlechtere Karten.