
Das sagt der Beobachter: Gewaltfreiheit in der Erziehung gilt in der Schweiz als Grundsatz schon lange. Die Bundesverfassung garantiert Kindern und Jugendlichen den Schutz ihrer Unversehrtheit, auch die Uno-Kinderrechtskonvention stellt das Kindeswohl ins Zentrum. Doch diese Bestimmungen sind schwammig. Indem nun im ZGB explizit formuliert wird, dass alle Gewaltformen ausgeschlossen sind, wird die nötige Rechtsklarheit geschaffen. Das ist mehr als nur Symbolik. Denn die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Wo Gewalt eindeutig als verboten gilt und die Bevölkerung entsprechend sensibilisiert ist, nimmt sie ab.

