
Haben auch Sie Obligo-Rechnungen erhalten?
Die Beobachter-Juristin Nicole Müller rät grundsätzlich: Wer eine unberechtigte Rechnung bekommt, soll die Forderung schriftlich bestreiten. Bei der Obligo AG zeige die Erfahrung aber, dass das oft nichts hilft, so Müller. Betroffene könnten weitere Schreiben schlicht ignorieren. Denn rechtlich gilt: Wer etwas fordert, muss auch die vertragliche Grundlage beweisen. Das Beobachter-Beratungszentrum kennt keinen Fall, in dem Obligo versucht hätte, diesen Beweis zu erbringen.

