
Was hat sich geändert?
Bund und Kantone haben während der Pandemie die Impfkosten vollständig übernommen, das hat sich in diesem Jahr geändert. Seit dem 1. Juli 2024 werden die Covid-19-Impfungen gemäss der geltenden Impfempfehlung regulär über die Grundversicherung vergütet.
Heisst: Franchise und Selbstbehalt zahlt man seither selbst. Bei Versicherten, für die eine Impfempfehlung gilt, übernimmt die Grundversicherung die Kosten, bei solchen ohne Impfempfehlung jedoch nicht.
Empfohlen wird die Impfung derzeit allen besonders gefährdeten Personen. Dazu gehören auch Personen ab 65 Jahren.

