
Keine Obergrenze für Nachzahlungen
Falls sie nicht ausreichen, müssen Sie nachzahlen – und zwar ohne Grenze gegen oben: Das Bundesgericht hat die früheren Obergrenzen gestürzt, die diverse kantonale Gerichte anwandten. Akontozahlungen seien reine Vorschüsse, die an die effektiven Kosten anzurechnen sind – diese aber nicht vorwegnehmen oder begrenzen.