
Stimmrecht für 16’000 Betroffene
In der Schweiz sind derzeit rund 16’000 Personen mit einer geistigen Behinderung entmündigt. Aus diesem Grund dürfen sie weder abstimmen, wählen noch für politische Ämter kandidieren. Artikel 136 der Bundesverfassung besagt: Personen, die wegen «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind», sind von der Ausübung politischer Rechte ausgeschlossen.

