
Wie steht es um die Chancengleichheit im Schweizer Bildungssystem? Auf dem Papier: gut. Die integrative Schule ist etabliert, wer Einschränkungen hat, bekommt schon ab der Primarschule zusätzliche Unterstützung und einen sogenannten Nachteilsausgleich. Doch wer genauer hinsieht, merkt: Im Alltag funktioniert es nicht immer so, wie die Verfassung es vorschreibt.
Das zeigte sich letztes Jahr, als die 20-jährige Marion Vassaux vor Bundesgericht ziehen musste, weil ihr beim Numerus clausus nicht mehr Zeit für die Prüfung gewährt wurde – obwohl sie aufgrund ihrer Dyslexie darauf Anspruch gehabt hätte.

