
Ein neuer Mietvertrag ist zwar nicht zwingend nötig, der bestehende gilt zu den bisherigen Konditionen weiter. Doch viele wünschen sich, dass der Vertrag ausschliesslich auf jene Person lautet, die die Wohnung auch bewohnt. Sie und die übrigen Erben (beziehungsweise Mieterinnen und Mieter) können sich schriftlich an den Vermieter wenden und ihn bitten, den bestehenden Vertrag mit Ihnen allein fortzuführen. Verlangen Sie, dass der Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen auf Sie allein überschrieben wird.

