
Natürlich kann man in einem ersten Schritt mit dem Chef reden. Vorsicht, wenn er an die Solidarität appelliert: nicht einlullen lassen. Man sollte sich auf gar keinen Fall vertrösten lassen oder – noch schlimmer – ihm Geld ausleihen. Besser ist es, rasch auf die schriftliche Ebene zu wechseln und die erste Mahnung für den offenen Lohn zu schicken, mit einer kurzen Frist (siehe Musterbrief).

