
Geschäftsauto privat genutzt: Muss ich den Wagen zurückgeben?
Leserfrage: Ich darf das Geschäftsauto auch privat gratis nutzen. Nun wurde ich entlassen und freigestellt – muss ich das Auto sofort zurückgeben?
Nur wenn es die Firma ausdrücklich verlangt. Sonst dürfen Sie das Auto weiter im gleichen Umfang für private Fahrten nutzen. Denn die Vereinbarung zur Nutzung des Geschäftsautos fällt mit der Kündigung nicht automatisch weg. Am besten warten Sie ab, wie der Betrieb reagiert – wenn Sie fragen, könnten Sie schlafende Hunde wecken.
Die Firma kann fordern, dass Sie das Auto schon jetzt zurückgeben, noch bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Das ist grundsätzlich zulässig und kommt oft vor, wenn Angestellte gekündigt und freigestellt werden. Sie müssen dann während der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten, bekommen aber weiterhin den Lohn.
Wenn Sie das Auto vorzeitig zurückgeben müssen, können Sie eine Entschädigung verlangen. Denn bisher übernahm die Firma die Kosten Ihrer privaten Fahrten. Das ist ein Lohnbestandteil in Form eines sogenannten Naturallohnes. Die Höhe der Entschädigung entspricht deshalb dem Wert der bisherigen privaten Fahrzeugnutzung.
(Alexandra Kaiser)

