
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist das massgebende versicherte Ereignis. Da dieser Versicherungsfall bereits eingetreten ist, bleibt die Versicherung in der Pflicht, bis Sie wieder gesund sind oder die maximale Leistungsdauer erreicht ist. Laufende Leistungen nach Vertragsende einseitig zu kürzen oder zeitlich zu beschränken, ist für Verträge, die nach dem 31.12.2021 abgeschlossen wurden, nicht möglich. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass man bei längerer Krankheit plötzlich ohne Geld dasteht.