
Ja, das müssen Sie wohl. Das Hausarztmodell ist ein Sparmodell in der obligatorischen Krankenversicherung. Anders als beim Modell «freie Arztwahl» können die Versicherten hier den Leistungserbringer nicht frei wählen, sondern sind auf die vorgegebene Liste der Versicherung beschränkt.
Jede Versicherung entscheidet selbst, mit welchen Hausärztinnen und Hausärzten sie zusammenarbeitet. Auch diese können frei entscheiden, ob sie auf einer Liste geführt werden oder nicht. So sind sie bei manchen Versicherungen auf der Liste, bei anderen nicht.

