
Das Bundesgericht gibt Möller und seinem Anwalt recht. Selbst das Obergericht gehe nicht davon aus, dass sich Möller dem Strafverfahren entziehen wolle, schreiben die Richter. Die Gefahr sei gering, dass er dauerhaft untertauche. Zudem taugten die beantragten Ersatzmassnahmen, um diese geringe Gefahr zu bannen.

