
Also doch noch: Das Inselspital Bern muss Ursula Lüthi eine angemessene Genugtuung bezahlen, weil es ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt hat. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. In der nun veröffentlichten Urteilsbegründung stellt sich das oberste Gericht hinter das Urteil der Vorinstanz.

