
Allerdings können Fluggesellschaften in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst festlegen, ab wann überhaupt eine Verspätung vorliegt. Dann könnte sich die Airline tatsächlich auf eine solche 24-Stunden-Regel berufen. Sie müsste aber beweisen, dass sie das Gepäck auch wirklich innerhalb dieser Frist geliefert hat.

