
Von den restlichen 30 Prozent, also 30 Franken, wird die Hälfte an den jährlichen Selbstbehalt angerechnet. Das wären 15 Franken. 15 Prozent der Gesamtkosten, also 15 Franken, muss die Patientin immer selber zahlen – auch wenn der jährliche Selbstbehalt von 700 Franken bereits aufgebraucht ist.

