
Das Bundesgericht widerspricht: Selbst wenn Enea nichts von Livias Betrug gewusst hätte, schützt ihn das nicht. Wer Geld vor Gläubigern verstecken will, geht von einem Pfändungsbetrug und damit ebenfalls von einem Verbrechen aus. Die nötige Vortat für den Vorwurf der Geldwäscherei war also gegeben. Für den Vorsatz spielt es keine Rolle, ob Enea wusste, woher das Geld stammt.

