
Seit Ende Juni erwartet Passagiere an den Sicherheitskontrollen des Flughafens Zürich mehr Komfort: Flüssigkeitsbehälter bis zu zwei Litern und elektronische Geräte dürfen künftig im Handgepäck bleiben. Und auch das Abpacken der Flüssigkeitsbehälter in einen separaten Beutel ist nicht mehr notwendig, heisst es in einer Mitteilung.
Die neue Regelung gilt allerdings nur für Passagiere, die ab Flughafen Zürich starten und abfliegen, nicht für Transferpassagiere. Für solche gilt weiterhin die bisherige Regelung: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern bis maximal 100 Milliliter mitgeführt werden. Diese müssen in einem transparenten, wiederverschliessbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal ein Liter transportiert werden.
Auch für die Rückreise gelten je nach Flughafen unterschiedliche Bestimmungen, was die Flüssigkeitsobergrenze betrifft. Reisenden wird geraten, sich im Voraus über die jeweils gültigen Regelungen zu informieren.

