
Auch Beobachter-Rechtsexperte Daniel Leiser schüttelt über den Fall den Kopf: «Das Urteil scheint mir völlig klar. In der Schweiz befreien solche Assistenzsysteme die Lenkenden nicht von der Pflicht, aufmerksam zu sein und bei Fehlern sofort einzugreifen.» Es sei deshalb unverständlich, weshalb der Autofahrer den Fall überhaupt bis vor Bundesgericht gezogen hat.

