
Die Befürchtung, nur Schulden zu erben, ist beim Beratungszentrum des Beobachters das meist genannte Motiv, wenn es um Fragen zur Erbausschlagung geht. Viel Zeit bleibt den Erbinnen nicht: Sie müssen innert dreier Monate die Ausschlagung erklären.
Wird die Frist verpasst, gilt die Erbschaft als angenommen: Die Erben werden Eigentümer der Nachlassgegenstände und haften mit ihrem Privatvermögen für alle bekannten und unbekannten Schulden der verstorbenen Person.

