
Dass Opfer von Beleidigungen, Beschimpfung oder übler Nachrede für eine Anzeige einen Vorschuss zahlen müssen, ist indes nicht nur im Kanton Thurgau der Fall. Wie der Beobachter bereits früher berichtete, können Staatsanwaltschaften bei Ehrverletzungsdelikten seit Anfang 2024 eine solche Sicherheitsleistung verlangen.

