
Der Experte geht davon aus, dass die betroffenen Passagiere wohl leer ausgehen. Denn hier handle es sich nicht um einen einfachen Systemausfall, sondern um einen Cyberangriff, der unter Umständen auch strafrechtliche Folgen habe, so Metz. «Die Fluggesellschaften hatten keinerlei Möglichkeit, auf das gehackte System zuzugreifen.» Darum könne man sie auch nicht für die Annullation der Flüge verantwortlich machen.

