
Laut Behörde ein Gesetzesverstoss
Gemäss der Aufsichtsbehörde des Bundes sind die Tiefst-Monatspreise, die auf der Startseite von Carvolution angezeigt werden, gesetzeswidrig. «Die tiefe monatliche Rate, die nur durch eine zusätzlich zu bezahlende Anzahlung des Gesamtpreises konstruiert werden kann, stellt aus unserer Sicht einen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung dar», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco dem Beobachter.