
Und die Ausrede ist nicht neu, wie Daniel Leiser, Beobachter-Rechtsexperte, sagt: «Wirft man einen Blick in die Gerichtspraxis, funktioniert die Ausrede des Nachtrunks in der Regel nicht. Hier musste sich das Gericht damit aber gar nicht auseinandersetzen, weil es der Meinung war, es sei auf dem Parkplatz gar nicht zu einem solchen Nachtrunk gekommen. Deshalb war es für das Gericht klar, dass der Lenker mit diesem hohen Pegel gefahren ist.»

