
Dann kann die Gemeinde eine Räumungsverfügung erlassen oder eine Busse aussprechen. Möglich ist auch, dass kantonale Bauordnungen oder kommunale Polizeireglemente die Behörden auf den Plan rufen. Wenn beispielsweise das fahruntüchtige Fahrzeug das Ortsbild massgeblich beeinträchtigt oder als stationäre Anlage ohne entsprechende Baubewilligung eingestuft wird.

