
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold
Der Anwalt wusste zudem genau, dass seine Klientin finanziell am Anschlag war und Geld für den Hauskauf brauchte. Unter diesen Umständen hätte er seine Mandantin umso mehr darüber informieren müssen, dass es noch teurer wird. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Der Anwalt bleibt also nicht nur auf seiner Busse und den Kosten für das Disziplinarverfahren sitzen, sondern muss nun auch noch 2000 Franken Bundesgerichtskosten zahlen. Das Urteil zeigt: Anwälte müssen von sich aus über die Finanzen reden. Wer zu lange schweigt, verletzt die Berufsregeln. Die hohe Anwaltsrechnung ist damit aber noch nicht automatisch vom Tisch. Das heisst: Sie ist grundsätzlich geschuldet. Womöglich hat man aber etwas bessere Karten, wenn man sie anficht.

