
Krank und arbeitslos: Bin ich nicht vermittelbar?
Leserfrage: Ich bin krankgeschrieben und habe den Job verloren. Weil ich nicht vermittelbar sei, schickt mich das RAV nach Hause. Zu Recht?
Nein. Die regionale Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) muss Ihre Anmeldung entgegennehmen. Damit man Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist die Vermittelbarkeit. Auch wenn Sie krankgeschrieben sind, können Sie sich anmelden. Es kann gut sein, dass Sie bald wieder arbeitsfähig werden und ab dann einen Anspruch haben.
Ob jemand die Voraussetzungen dafür erfüllt oder nicht, entscheidet nicht das RAV, sondern die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse. Sie klärt ab, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Im Zweifelsfall kann sie ihren Entscheid der kantonalen Amtsstelle unterbreiten.
(Sabine Neuhaus)

