
Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Im Rahmen der Vernehmlassung haben einige Kantone darauf gepocht, dass zumindest diejenigen Kinderspielplätze in den Bundeskataster eingetragen werden, die so stark belastet sind, dass sie zwingend saniert werden müssen. Der Bundesrat werde nun entscheiden, «ob und gegebenenfalls wie dieses Anliegen im Rahmen der laufenden Revision der Altlasten-Verordnung umgesetzt werden soll», schreibt das Bundesamt für Umwelt dem Beobachter.

