
Für den Gläubiger Wädi Tobler endet der Fall bitter. Er scheitert mit seiner Beschwerde und muss die Gerichtskosten von 1000 Franken übernehmen. Viel schwerer wiegt jedoch die Konsequenz für seine Forderung: Der Rechtsvorschlag ist gültig, der Weg zum Konkurs vorerst versperrt und die Betreibung gestoppt – alles wegen einer E-Mail, die niemand gelesen hatte.

