
Weder Vorsorgeauftrag noch Vollmacht verpflichten die Schwester aber, über die finanzielle Lage der Mutter zu informieren. Zeigt sie sich schweigsam, muss dies akzeptiert werden. Auch von Ihnen, selbst wenn es sich um Ihre Mutter handelt. Gesetzlich sind weder eine Kontrolle noch eine Rechenschaftspflicht vorgesehen.

