
Der Bundesrat hat entschieden, Anpassungen im Tierschutzrecht vorzunehmen. Diese Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2025 und beinhalten mehrere Vorgaben, die das Tierwohl verbessern sollen. Der Beobachter erklärt, was sich konkret beim Tierschutz ändert und wo noch Verbesserungspotenzial besteht.

