
Doch Achtung: Wenn ein Streik schuld an der Misere ist, können Airlines einen aussergewöhnlichen Umstand geltend machen. Dann ist gemäss Verordnung keine Entschädigung fällig. Das ist ein gutes Argument – denn die Verordnung nennt Streik ausdrücklich als Beispiel für einen solchen aussergewöhnlichen Umstand. Es gibt aber Konstellationen, in denen trotzdem eine Entschädigung geschuldet ist. So gilt ein «innerbetrieblicher» Streik zum Beispiel nicht als aussergewöhnlicher Umstand. Es kommt auf alle Details an, und am Schluss muss eine Richterin, ein Richter entscheiden, unter welche Kategorie ein bestimmter Streik nun fällt.

