
Auch Bilder von Comic-Figuren sind verboten
Verboten sind übrigens nicht nur Pornos, die reale Menschen unter 18 Jahren zeigen. Auch der virtuelle, also nicht tatsächliche Kindesmissbrauch gilt als harte Pornografie. Das können etwa Comics oder Computerspiele sein, die sexuelle Handlungen mit Kindern abbilden. Wer solches Material besitzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer es konsumiert, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.

