
«Eine Durchfahrtsgebühr, wie sie die Motion fordert, wäre ganz klar diskriminierend, genauso wie die deutsche Maut, die das Gericht gestoppt hat», sagt Astrid Epiney, Professorin für Europarecht an der Uni Freiburg. Aber vieles sei grundsätzlich diskriminierend, wie etwa, dass ein Franzose nicht in der Schweiz an Wahlen teilnehmen könne, ohne die Schweizer Staatsbürgerschaft zu haben. Daher bedeute der diskriminierende Charakter einer Regelung noch nicht, dass sie gegen die Abkommen der Schweiz mit der EU verstosse.

