
Auch wenn Stalking erst ab dem 1. Januar 2026 als eigener Straftatbestand gilt, sollten Betroffene mit einer Strafanzeige keinesfalls zuwarten. Viele Handlungen, die Teil des Psychoterrors sind, sind nämlich bereits heute strafbar: Wer seinem Opfer beispielsweise regelmässig auflauert und es so zwingt, einen anderen Arbeitsweg zu nehmen, kann wegen Nötigung belangt werden.

