
Gegen welche Prinzipien der Sozialhilfe verstösst eine solche Regelung?
Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz für Personen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. In dieser Situation haben sie Anspruch auf Hilfe, das steht so in der Bundesverfassung. Da darf es keine Rolle spielen, ob diese Not von einer Behörde als selbst verschuldet betrachtet wird oder nicht. Dieses sogenannte Finalprinzip kann nur bei Rechtsmissbrauch durchbrochen werden. Das hat unlängst das Bundesgericht bestätigt. Man spricht auch von Ursachenunabhängigkeit: Ein Amt darf den Zugang zur Sozialhilfe nicht danach beurteilen, ob jemand würdig ist, diese zu erhalten.

