
Das machte eine Sozialarbeiterin der kantonalen Justizdirektion stutzig. Die Frau begleitet eine inhaftierte Person bei der Wiedereingliederung und meldete diese im Juni in Zell für den Bezug von Sozialhilfe an. Dafür sei zwingend ein Strafregisterauszug einzureichen, wurde ihr aus dem Gemeindehaus ausgerichtet. «Was hat das eine mit dem anderen zu tun?», fragte die Sozialarbeiterin beim Beratungszentrum des Beobachters nach.

