Nach dem Studium ab ins Praktikum
Ebenfalls auffällig ist die Situation in den Rechtswissenschaften: Nach dem Bachelor verdienen Jus-Absolventen und ‑Absolventinnen zunächst 63’300 Franken. Erstaunlicherweise steigt dieser Wert nach dem Master kaum an, auf lediglich 65’000 Franken. Doch wieso dieser geringe Anstieg zwischen Bachelor und Master, gefolgt von einer annähernden Verdoppelung des Lohns auf 120’000 Franken nach dem Doktorat? René Rall, Generalsekretär des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV), erklärt dies mit dem obligatorischen einjährigen Praktikum in einer Anwaltskanzlei, das für die Anwaltsprüfung notwendig ist und üblicherweise nach dem Masterabschluss absolviert wird.